Seit vielen Jahren setzen wir uns mit großer Leidenschaft für Tiere in Not ein. Wir machen keinen Unterschied zwischen Hunden, Katzen, Bären oder Elefanten - alle Tiere sollten auf dieser Welt ordentlich behandelt, geschützt und geliebt werden. Unsere tiefste Abscheu gilt der Quälerei und Tötung von Tieren aus Spaß. Hierzu zählen insbesondere die Jagd auf seltene Arten, der Stierkampf, Bärenkämpfe und ähnliches. In einer Gesellschaft, in der die Verrohung der Menschheit an der Tagesordnung zu stehen scheint, wird es immer wichtiger, für diejenigen zu kämpfen, die sich nicht selbst verteidigen können.
Wir unterstützen daher Tierheime im In- und Ausland und spenden regelmäßig Geldbeträge an renommierte Tierschutzorganisationen wie den WWF, PETA, Vier Pfoten oder die Albert-Schweitzer-Stiftung, um nur einige zu nennen.
Bis zu 2 % unseres Jahresumsatzes fließen in diese Organisationen. Das bedeutet auch, dass ein Teil Ihrer Provision zum Tier- und Artenschutz unserer Welt beiträgt.
Freuen Sie sich daher mit uns, dass Ihr Geld in sinnvolle Projekte investiert wird, indem wir uns gemeinsam für den Schutz und das Wohlergehen aller Lebewesen einsetzen, können wir einen positiven Beitrag leisten und eine bessere Zukunft für unsere tierischen Mitbewohner schaffen. Wir laden Sie herzlich ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden und gemeinsam Großes zu bewirken. Lassen Sie uns gemeinsam die Welt ein Stückchen besser machen!
Wir unterstützen daher Tierheime im In- und Ausland und spenden regelmäßig Geldbeträge an renommierte Tierschutzorganisationen wie den WWF, PETA, Vier Pfoten oder die Albert-Schweitzer-Stiftung, um nur einige zu nennen.
Bis zu 2 % unseres Jahresumsatzes fließen in diese Organisationen. Das bedeutet auch, dass ein Teil Ihrer Provision zum Tier- und Artenschutz unserer Welt beiträgt.
Freuen Sie sich daher mit uns, dass Ihr Geld in sinnvolle Projekte investiert wird, indem wir uns gemeinsam für den Schutz und das Wohlergehen aller Lebewesen einsetzen, können wir einen positiven Beitrag leisten und eine bessere Zukunft für unsere tierischen Mitbewohner schaffen. Wir laden Sie herzlich ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden und gemeinsam Großes zu bewirken. Lassen Sie uns gemeinsam die Welt ein Stückchen besser machen!
Auch das liegt uns am Herzen...
Was tun bei einem Wildunfall?
Die Straße durch den Wald ist dunkel, der vereinzelte Gegenverkehr blendet. Links und rechts bilden Bäume eine schwarze Wand, Leitpfosten reflektieren im Fernlicht. Szenen wie diese kennt jeder Autofahrer, der im Herbst oder Winter abseits der Autobahn unterwegs ist. Immer aufmerksam, immer auf der Hut, weil jeden Moment ein Tier vor das Auto laufen könnte. Was zwar in den meisten Fällen nicht passiert, kann umso schlimmer enden, wenn es doch einmal vorkommt.
Daher rät TASSO Autofahrern nun wieder zu erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit, vor allem vor dem Hintergrund der am Wochenende beginnenden Winterzeit, die noch mehr Dunkelheit bringen wird.
Tempo anpassen, Abstand halten und bremsbereit sein – vor allem dort, wo gezielt vor Wildwechsel gewarnt wird, ist das wichtig. Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen. „Auf keinen Fall darf das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes geblendet werden, da es hierdurch die Orientierung verliert und dadurch erst recht auf die Lichtquelle und somit die Straße zulaufen wird“, gibt TASSO-Leiter Philip McCreight zu bedenken. Sobald ein Tier zu sehen ist, sollte also unbedingt von Fern- auf Abblendlicht umgeschaltet werden. Achtung: Da Wildtiere meist im Rudel auftreten, gilt es außerdem abzuwarten, ob weitere Tiere folgen.
Autofahrer, die versuchen, ein vor das Auto gelaufenes Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr oder mit Bäumen am Straßenrand enden oft schwerwiegend. Daher rät zum Beispiel der ADAC: Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, Lenkrad festhalten und kontrolliert bremsen.
TASSO-Tipp: Es ist hilfreich, sich von der Polizei noch vor Ort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kann bei der eigenen Kfz-Versicherung eingereicht werden. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, ist diese Bescheinigung für die Versicherung wichtig.
Copyright Tasso e.V
Daher rät TASSO Autofahrern nun wieder zu erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit, vor allem vor dem Hintergrund der am Wochenende beginnenden Winterzeit, die noch mehr Dunkelheit bringen wird.
Tempo anpassen, Abstand halten und bremsbereit sein – vor allem dort, wo gezielt vor Wildwechsel gewarnt wird, ist das wichtig. Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen. „Auf keinen Fall darf das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes geblendet werden, da es hierdurch die Orientierung verliert und dadurch erst recht auf die Lichtquelle und somit die Straße zulaufen wird“, gibt TASSO-Leiter Philip McCreight zu bedenken. Sobald ein Tier zu sehen ist, sollte also unbedingt von Fern- auf Abblendlicht umgeschaltet werden. Achtung: Da Wildtiere meist im Rudel auftreten, gilt es außerdem abzuwarten, ob weitere Tiere folgen.
Autofahrer, die versuchen, ein vor das Auto gelaufenes Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr oder mit Bäumen am Straßenrand enden oft schwerwiegend. Daher rät zum Beispiel der ADAC: Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, Lenkrad festhalten und kontrolliert bremsen.
- Und wenn es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen ist?
- Bringen Sie das Auto zum Stillstand und versuchen Sie, Ruhe zu bewahren
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie und alle weiteren Fahrzeuginsassen Warnwesten an, sichern Sie die Unfallstelle und versorgen Sie eventuell verletzte Personen
- Informieren Sie die Polizei über Ihren Unfall
- Bleiben Sie so lange bei dem verletzten Tier, bis Hilfe eintrifft
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier und notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen
- So schwer es auch fallen mag, untätig zu bleiben: Die Eigensicherung geht vor. Ein verletztes Tier darf niemals angefasst werden, da es Schmerzen haben und in Panik beißen könnte. Ein verletztes oder totes Tier darf zudem niemals in guter Absicht mitgenommen werden. Diese Handlung gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Wilderei.
TASSO-Tipp: Es ist hilfreich, sich von der Polizei noch vor Ort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kann bei der eigenen Kfz-Versicherung eingereicht werden. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, ist diese Bescheinigung für die Versicherung wichtig.
Copyright Tasso e.V
Sagen Sie als Vermieter - " Wir haben ein Herz für Tiere"
Die schwere Suche nach einer neuen Wohnung
„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady.
Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen.
Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“
Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen.
Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.
Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.
© Copyright TASSO e.V.
„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady.
Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen.
Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“
Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen.
Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.
Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.
© Copyright TASSO e.V.
