AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                                 Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen
der Firma WEBAU Gesellschaft. für Vermittlung von Wohnungseigentum mbH - nachfolgend als Makler oder WEBAU GmbH bezeichnet
und
Kunde als Verbraucher - nachfolgend als Kunde bezeichnet

1. Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Kunde/Nutzer die nachstehenden Bedingungen.
Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns
oder dem Eigentümer.

2. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der WEBAU GmbH sind ausdrücklich für den Kunden
bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche
Zustimmung der WEBAU GmbHs, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein
Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der WEBAU GmbH die mit ihm
vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

3. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die
objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns
nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter
Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser
Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

4. Eigentümerangaben
Die WEBAU GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Informationen zum Objekt vom Verkäufer
bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, der WEBAU GmbH, auf ihre Richtigkeit
nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die
WEBAU GmbH, hier als Makler bezeichnet, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit
keinerlei Haftung.

5. Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des
Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der WEBAU GmbH rückzufragen, ob die
Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch deren Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt
hiermit der WEBAU GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere
Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber
als Wohnungseigentümer zustehen.

6. Provisionspflicht
An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir
haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises
zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des
Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt
unser Honorar im Erfolgsfall :

a. für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlußgelegenheit 3% aus dem Gesamtkaufpreis
zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer
b. bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen 2 Netto-Monatsmieten zzgl. der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
c. bei gewerblichen Mietverträgen stets 3 Netto-Monatsmieten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer

7. Doppeltätigkeit
Die Fa. WEBAU Ges. für Vermittlung von Wohnungseigentum mbH, als WEBAU GmbH, darf sowohl für den
Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

8. Ersatz-und/oder Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem
Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von der WEBAU
GmbH entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von der WEBAU GmbH nachgewiesenen
Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene
Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder
das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die
Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft
mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff
der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

9. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, der WEBAU GmbH die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden
Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten)
zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der WEBAU GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde
durch das Verhalten der WEBAU GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma WEBAU
GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

11. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die WEBAU GmbH beträgt
3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen
worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die WEBAU GmbH zu einer kürzeren
Verjährung führen, gelten diese.

12. Gerichtsstand
Sind WEBAU GmbH, hier als Makler bezeichnet und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist
als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als
Gerichtsstand der Firmensitz der WEBAU GmbH vereinbart.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist,
ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.