Lassen Sie uns Ihren Mieter suchen!


Das Bestellerprinzip ist in Kraft!

Seit dem 1. Juni 2015 ist ds Mietrechtsnovellierungsgestz in Kraft getreten.

Für Sie als Vermieter bedeutet dies:

  • Der Wohnungsvermittler ( Immobilien-Makler ) kann fast ausschließlich nur noch vom Vermieter bezahlt werden.
  • In Ballungsräumen wie z.B. München und Umland tritt die Mietpreisbremse in Kraft.
  • Ab dem 01.08.2015 dürfen Wohnung die neu vermietet werden nur noch 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, ausgenommen Neubauten und kernsanierte Altbauten.

Es wird also immer schwieriger eine Immobilie zu verwalten, zu vermieten. Fehler sind schnell gemacht und das kann sehr teuer werden! Rechtstreitigkeiten bei Eigenvermietung werden zunehmen.
Wollen Sie Ihre wertvolle Zeit wirklich in Besichtigungen mit oft nur Immobilientouristen oder vor Gericht verbringen?

Wir möchten Ihnen aufzeigen, was wir für Sie tun können:


Auf eine gute Vorbereitung kommt es an:

  • Wir kennen den Markt und seine Mietpreise.
  • Wir fertigen für Sie einen Energieausweis, falls noch nicht vorhanden
  • Wir fertigen ein aussagekräftiges Expose mit professionellen Lichtbildern Ihrer Immobilie
  • Wir organisieren Besichtigungen

Der richtige Mieter für Sie - wir erkennen Ihnen:

  • Wir machen eine Mietervorauswahl und checken bereits im Vorfeld die Bonität der Mietinteressenten
  • Wir holen eine Schufa-Auskunft der potentiellen Mietbewerber ein
  • Wir holen eine Arbeitgeberauskunft ein
  • Wir holen ggf. vom Vorvermieter eine Auskunft ein

Der richtige Mietvertrag:

  • Wir fertigen Ihnen auf Wunsch einen individuellen Mietvertrag
  • Wir zeigen Ihnen Wege zu Mieterhöhungsverlangen
  • Wir kennen die aktuelle Gesetzeslage: z.B. Sie müssen Ihren Mieter ab 01.11.2015 beim Einwohnermeldeamt ab- und anmelden und einen Nachweis darüber führen; dies erledigen natürlich dann natürlich wir für Sie!

Wohnungsabnahme - Übergabe:


  • Wir machen für Sie eine professionelle Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe und dokumentieren dies mit aussagkräftigen Lichtbildern
  • Wir können im Streifall als Zeuge auftreten
  • Wir können Ihnen Handwerkerempfehlungen aussprechen
und unser Honorar ist von der Steuer voll absetzbar!


Was wir auch machen - Flatrate

Sie sind Privatmann/frau und Besitzer einiger Wohnungen - dann bieten wir Ihnen unsere Flatrate an:

1. Maklergebühr pro Vermietungsauftrag

Bei Neuvermietung einer Immobilie:
2 Netto-Monatsmieten zzgl. MwSt.
+ 1x kostenlose Vermietung für das gleiche Objekt, wenn der Mieter innerhalb von 12 Monaten wieder auszieht.

oder

2. Flatrate

  • Flatrate bis zu 3 Mietobjekten pro Jahr mtl. Gebühr EUR 199,00 zuzgl. MwSt. Mindestlaufzeit 2 Jahre, danach mtl. kündbar.
  • Flatrate bis zu 3 Mietobjekten pro Jahr, mtl. Gebühr EUR 299,00 zuzgl. MwSt. Mindestlaufzeit 1 Jahr, danach mtl. kündbar.
  • Flatrate bis zu 6 Mietobjekten pro Jahr.Mtl. Gebühr EUR 459,00 zuzgl. MwSt. Mindestlaufzeit 2 Jahre, danach mtl. kündbar


Sie sind Hausverwalter, sind eine Firma oder Gesellschaft, also professioneller Vermieter, dann haben wir was für Sie:

HIer ist unsere Flatrate:

  • Bei bis zu 3 Wohnungsvermietungen im Monat erledigen wir alle Tätigkeiten im Bereich Neuvermietung für EUR 800,00 pro Monat
  • Bis zu 5 Wohnungsvermietungen im Monat kosten wir Ihnen im Monat nur noch EUR 1.500,00
  • über 10 Wohnungsvermietungen im Monat erledigen wir alle Tätigkeiten für EUR 3.000,00
  • (Alle vorgenannten Preise zzgl. 19 % Mwst).
  • Die Laufzeit beträgt 12 Monate und ist jederzeit unter Einhaltung von 4 Wochen zum Quartal kündbar.
Wenn Sie eine Fachkraft einstellen müssen um Ihre Vermietungen zu organsieren, kostet Ihnen diese sicher mehr! Denken Sie auch an Urlaubszeit und Krankheit Ihrer Mitarbeiter!

Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles, persönliches Angebot nur für Sie!


Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von WEBAU Immobilien GmbH