Kennen Sie eigentlich das Bieterverfahren?
Sicher nicht ganz alltäglich, aber immer beliebter...
Ablauf des Bieterverfahrens
Eine zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben, wobei lediglich ein Mindestgebot ausgeschrieben wird.
Kauf- Interessenten erhalten auf Anfrage zuerst ein Exposé des Objektes, sowie eine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Oft ist es üblich interessierte Kaufinteressenten gleichzeitig - im Fachchargon auch OPEN HOUSE genannt - zur Begehung einzuladen. (Selbstverständlich können auch weiterhin Einzelbesichtigungen vereinbart werden)
Bei der statischen Nutzung des Bieterverfahrens werden bis zu einem vorher avisierten Stichtag Angebote eingesammelt, die aber keine Verbindlichkeit für Bieter oder Anbieter besitzen - eine Besonderheit, die eine klare Abgrenzung zu einer Auktion darstellt. Zu einem Kaufabschluss kommt es nur dann, wenn der Anbieter mit einem der beteiligten Interessenten handelseinig wird. In der Regel findet das vorliegende Höchstgebot Berücksichtigung.
Sobald ein Gebot eingegangen ist, welches die Zustimmung des Eigentümers findet, können konkrete Abschlussverhandlungen geführt werden.
Nach Abschluss des Bieterverfahrens, werden Sie benachrichtigt, ob Ihr Gebot vom Verkäufer angenommen wird.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 08151 971 78 80 Verfügung.
Eine zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben, wobei lediglich ein Mindestgebot ausgeschrieben wird.
Kauf- Interessenten erhalten auf Anfrage zuerst ein Exposé des Objektes, sowie eine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Oft ist es üblich interessierte Kaufinteressenten gleichzeitig - im Fachchargon auch OPEN HOUSE genannt - zur Begehung einzuladen. (Selbstverständlich können auch weiterhin Einzelbesichtigungen vereinbart werden)
Bei der statischen Nutzung des Bieterverfahrens werden bis zu einem vorher avisierten Stichtag Angebote eingesammelt, die aber keine Verbindlichkeit für Bieter oder Anbieter besitzen - eine Besonderheit, die eine klare Abgrenzung zu einer Auktion darstellt. Zu einem Kaufabschluss kommt es nur dann, wenn der Anbieter mit einem der beteiligten Interessenten handelseinig wird. In der Regel findet das vorliegende Höchstgebot Berücksichtigung.
Sobald ein Gebot eingegangen ist, welches die Zustimmung des Eigentümers findet, können konkrete Abschlussverhandlungen geführt werden.
Nach Abschluss des Bieterverfahrens, werden Sie benachrichtigt, ob Ihr Gebot vom Verkäufer angenommen wird.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 08151 971 78 80 Verfügung.
